Die Grenzen der Osteopathie sind erreicht, wenn die manuelle Annäherung an den Patienten nicht für die Erkrankung oder Problematik des Patienten angemessen ist. Akute lebensbedrohende Notfallsituationen oder schwere Pathologien wie z.B. Tumorerkrankungen gehören nicht primär zum Tätigkeitsbereich osteopathischer Medizin. Als begleitende Maßnahmen können osteopathische Behandlungen aber z.B. bei intensivmedizinisch versorgten Patienten (beispielsweise bei Frühchen in der Neonatologie) oder als Ergänzung zu einer Krebsbehandlung von hohem Wert sein und helfen, den Allgemeinzustand der Patienten zu stabilisieren und zu verbessern.