Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten teilweise. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.
Heilpraktiker rechnen die osteopathischen Leistung nach der eigenen berufsständischen Gebührenordnung ab. Für eine Behandlung mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung mit unterschiedlichen osteopathischen Techniken liegen die Kosten bei ca. 70 Euro pro Stunde.